Aufklärung Psychotherapie



Liebe*r Patient*in,


mit diesem Merkblatt möchte ich Ihnen noch wichtige Informationen zur Psychotherapie geben und Sie über den Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis aufklären.

Allgemein

1. In der Regel erfolgt in einer ersten Sitzung ein gemeinsames Kennenlernen, in dem wir beide entscheiden, ob wir zusammenarbeiten wollen. Ich werde einen Teil Ihrer Anamnese erheben und Ihnen durch kleine Interventionen zeigen, wie ich arbeite. Ich werde auf Ihre Fragen eingehen und wir beide entscheiden nach den ersten Sitzungen, ob wir zusammen passen und wie oft wir uns treffen wollen

(z. B. wöchentlich, 2 x im Monat oder monatlich).

2. Bei vielen psychischen Störungen macht es Sinn sich gemeinsam auf eine längerfristige Behandlung einzulassen. Dabei geht es vor allem darum eine tragfähige Beziehung zwischen uns aufzubauen und dennoch steht es Ihnen frei jederzeit die Behandlung zu beenden.

3. Sie bekommen vor der ersten Sitzung dieses Merkblatt, Informationen zum Datenschutz sowie eine Behandlungsvereinbarung per E-Mail zugeschickt. Die Vereinbarung werde ich für die Unterschrift ausgedruckt zur ersten Sitzung mitbringen. Darin verpflichten Sie sich u. a. die Kosten für die Behandlung selbst zu übernehmen.


4. Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 60 Minuten, können aber aus inhaltlichen Erfordernissen / bei bestimmten psychotherapeutischen Interventionen geteilt (2 x 30 Minuten) oder
verlängert werden.


5. Alle von Ihnen beigebrachten oder ausgefüllten Unterlagen gehen in die Patientenakte ein, die von mir mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt und danach
gemäß der gesetzlichen Bestimmungen vernichtet werden.


Schweigepflicht der Ärztin / Verschwiegenheit des*der Patient*in

6. Ich bin gegenüber Dritten schweigepflichtig und werde über Sie nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis Auskunft gegenüber Dritten erteilen bzw. einholen. Sollten bei Ihnen wichtige Gründe dem entgegenstehen, werden ich diese respektieren.


7. Sie als Patient*in entbinden mich und ärztliche / psychotherapeutische Vorbehandler*innen und
Mitbehandler*innen untereinander in gesonderter Erklärung von der Schweigepflicht und stimmen der Einholung von Auskünften ausdrücklich zu.


8. Sie stimmen grundsätzlich einer anonymisierte Darstellung des Behandlungsverlaufes in der Intervision und / oder Supervision zu. Sollten bei Ihnen wichtige Gründe dem entgegenstehen, werden ich diese respektieren.


9. Sie als Patient*in verpflichten sich Ihrerseits zur Verschwiegenheit über andere Patient*innen, von denen Sie zufällig – z.B. über Wartezimmerkontakt – Kenntnis erhalten haben.


10. Es besteht die Möglichkeit, mit der Praxis Informationen und Daten elektronisch per E-Mail auszutauschen. Dieser Austausch erfolgt i. d. R. unverschlüsselt und ist damit nicht sicher und kann eventuell durch Dritte eingesehen und manipuliert werden. Es ist möglich, dass dadurch
persönliche Sachverhalte unbefugten Dritten bekannt werden. Ich werde die elektronischen Kommunikationswege im Wesentlichen für Terminabsprachen nutzen. Sie erklären sich einverstanden, dass die Rechnungen per E-Mail verschickt werden.

Feste Terminvereinbarung / Terminversäumnis / Ausfallhonorar / Warteliste


11. Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel, wenn nicht anders vereinbart, einmal wöchentlich zu einem zwischen Ihnen und mir verbindlich vereinbarten Termin statt.

12. Sie verpflichten sich, die fest vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfalle rechtzeitig, d. h. 24 Werktags-Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen bzw. absagen zu lassen. Bitte sagen Sie Termine immer per E-Mail ab. (Die Frist von 24
Werktags-Stunden macht es möglich, bei Terminabsagen am Freitag ggf. für den folgenden Montag noch andere Patienten zu terminieren).

13. Da ich aufgrund der Zeitgebundenheit der psychotherapeutischen Sitzungen nach einem strikten Bestellsystem arbeite, wird zu jedem Termin nur ein*e Patient*in einbestellt. Ich werde Ihnen bei nicht rechtzeitiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des entgangenen Honorars berechnen.


14. Ist eine ambulante Therapie angezeigt, kann ich Sie auf die Warteliste aufnehmen. Um die Warteliste aktuell zu halten, bitte ich Sie mir rechtzeitige Rückmeldung via E-Mail zu geben, falls Sie einen anderen Therapieplatz gefunden haben. In der Regel findet das Angebot eines Therapietermins via E-Mail statt.

Selbstverpflichtungserwartung an den*die Patient*in


15. Sie verpflichten sich, um den Erfolg der Therapie nicht zu gefährden, mindestens während des Zeitraumes von Beginn bis zum Abschluss der ambulanten Psychotherapie keine Drogen und,
insbesondere für den Fall einer bestehenden Suchterkrankung, keine Suchtmittel zu sich zu nehmen oder zu benutzen (z.B. Drogen, Spielautomaten).


16. Sie verpflichten sich, mindestens während des Zeitraumes von Beginn bis zum Abschluss der ambulanten Psychotherapie keinen Suizidversuch zu unternehmen, sondern sich ggf. unverzüglich in stationäre Behandlung zu begeben, um kurzfristig und für die Dauer der akuten Gefährdung Schutz und Hilfe zu erhalten.


17. Sie verpflichten sich, mir jede Aufnahme oder Veränderung einer medikamentösen Behandlung / Medikamenteneinnahme – durch eine*n Ärzt*in verordnet oder selbstentschieden – mitzuteilen.

Allgemeine Aufklärung


18. Alternativ zur ambulanten Psychotherapie kann in Einzelfällen auch eine stationäre oder teilstationäre Behandlung sinnvoll sein.

19. Der Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung ist wissenschaftlich sehr gut belegt. Dennoch ist möglich, dass kurz- oder längerfristig eine Verschlechterung Ihres Zustandes eintritt. Auch kann einmal der gewünschte Erfolg überhaupt ausbleiben. Bei Zweifeln an der Behandlung bitte ich Sie es in der Sitzung anzusprechen, damit wir Wege für eine erfolgversprechendere Behandlung finden können.