Nach ausführlicher Information und Aufklärung über die Bedingungen einer ambulanten Psychotherapie wird zwischen der Ärztin Lisa Mannesmann und
Name des*der Patient*in: ______________________________
geb. am: _________________________
Wohnort _______________________________________________________________________
nachfolgend Patient*in genannt, die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung vereinbart.
Dieser Behandlungsvertrag bezieht sich sowohl auf psychotherapeutische Sprechstunden, Probatorische Sitzungen, Diagnostiktermine und reguläre Behandlungsstunden. Aus dem Abschluss des Behandlungsvertrages ergibt sich nicht automatisch die Möglichkeit oder der rechtliche Anspruch auf eine reguläre Behandlung. Das Honorar orientiert sich an der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte.
Der*die Patient*in erklärt hiermit ausdrücklich die Kosten der Behandlung in voller Höhe persönlich zu tragen. Die Honorarzahlung ist somit bis maximal vier Wochen nach Rechnungsstellung von dem*der Patient*in direkt zu begleichen.
Zusätzlich vereinbaren Patient*in und die Ärztin Lisa Mannesmann folgendes:
Der*die Patient*in verpflichtet sich, bei Verhinderung einen vereinbarten Behandlungstermin spätestens 24 Werktag-Stunden vorher abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig, wird dem*der Patient*in das der Praxis zustehende Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Wichtig: Bitte sagen Sie Termine immer per Telefon ab, da nur so gewährleistet ist, dass Ihre Nachricht auch wirklich ankommt. Bitte sprechen Sie auch auf den Anrufbeantworter, wenn das Gespräch nicht persönlich angenommen werden kann.
Alle Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz.
❑ Das Merkblatt zur ambulanten Psychotherapie und zum Datenschutz habe ich erhalten und gelesen.
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Ort, Datum
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Unterschrift Patient*in Unterschrift Ärztin Lisa Mannesmann
Das Original des Behandlungsvertrages verbleibt in der psychotherapeutischen Praxis. Der*die Patient*in, erhält eine Zweitschrift.